Handwerkerausnahme bei Fahrtenschreibern
Geschlossenheit bringt Stärke - Aus- und Anlieferungsfahrten auf Drängen des deutschen Handwerks nunmehr bundeseinheitlich geregelt.
NEUE HANDWERKERAUSNAHME BEI FAHRTENSCHREIBERN
Auf Drängen des deutschen Handwerks haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Aus- und Anlieferungsfahrten jetzt auch bundeseinheitlich von dem Handwerkerprivileg erfasst werden, wenn es sich um Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t zulässiges Gesamtgewicht handelt. Es bleibt jedoch dabei, dass es sich bei dem Führen des Fahrzeuges nicht um die Haupttätigkeit des Fahrers handeln darf. Weiterhin drängt das deutsche Handwerk darauf, den Nachweis für berücksichtigungsfreie Tage zu erleichtern. Hier stellt insbesondere die Formvorschrift des maschinenschriftlichen Dokuments mit der eigenhändigen Unterschrift des Betriebsinhabers ein großes Umsetzungsproblem dar. Das deutsche Handwerk ist auch weiterhin auf europäischer Ebene tätig, um hier bei dem Handwerkerprivileg den Umkreis von derzeit 50 km auf einen Umkreis von 150 km vom Betriebssitz zu erweitern.
Im Übrigen bleibt es zurzeit dabei, dass bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t keine Aufzeichnungspflicht besteht. Zwischen 3,5 und 7,5 t besteht eine Aufzeichnungspflicht erst ab einem Umkreis von über 50 km. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t muss immer ein Fahrnachweis mittels eines digitalen Tachografen bzw. Fahrtenschreibers erbracht werden. Bei Rückfragen: RA Matthias Runge, Tel.: 0201/89647-15
Wir die Innung für Metallhandwerke Mülheim a.d. Ruhr - Oberhausen begrüßen und unterstützen diesen Vorstoß und machen noch mal deutlich das nur ein geschlossenes Auftreten des Handwerks Umstände, auch auf Bundesebene verändern können.
Die Informationen sind aus dem Artikel der Metallaktuell vom Juni/Juli 2010 entnommen. Für die Richtigkeit übernimmt die Innung keine Gewähr. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die im Artikel angegebene Person.