Kautionsversicherung
Bauvertragliche Sicherheitseinbehalte für Vertragserfüllung und Gewährleistung gehören im Metallhandwerk zum Alltag. Deshalb bietet der Fachverband Metall NW bereits seit Jahren für seine Innungsmitglieder ein Rahmenabkommen mit der VHV-Kautionsversicherung an. Die VHV stellt Ihnen jedes Jahr einen neuen Avalrahmen für Bürgschaften zur Verfügung.
Bisher wurden in der sogenannten Grundversorgung drei Arten von Bürgschaften erstellt und zwar: Ausführungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften. Ab dem 01.01.2005 bietet die VHV auch die Ausstellung von Vorauszahlungs-, Bietungs- und Bauhandwerkersicherungs-Bürgschaften an.
In der Grundversorgung kann jeder Mitgliedsbetrieb einen Bürgschaftsrahmen von 6 % der Jahresgesamtleistung (begrenzt auf max. 12 Mio. €) in Anspruch nehmen. Basis für die Ermittlung der Gesamtleistung ist die der Bonitätsanalyse zugrunde liegende GuV. Ist die Grundversorgung nicht ausreichend oder zu hoch angesetzt, steht eine Änderungs-Option von max. +50 % bzw. -30% zur Verfügung.
Die Prämie für die Grundversorgung beträgt 1,75 % der Grundversorgung, mindestens jedoch 300€. Mit dieser Einzelprämie für die jeweils zur Verfügung gestellte Grundversorgung sind die Bürgschaften bis zum Ende ihrer Laufzeit - max. 6 Jahre unterstellt - bezahlt.
Beispiel
Der Metallbauer Mustermetall GmbH mit einer Jahresgesamtleistung von 2,5 Mio. EUR benötigt Bürgschaften mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 4,5 Jahren.
Grundversorgung: 6 % von 2.500.000 € = 150.000 €
VHV Kautions AG
150.000 € bei 1,75 % Einmalbetrag
entspricht 2.625,-- €
andere Anbieter
150.000 € bei 1,0 % p.a. effektiv
entspricht 6.750,-- €
Ersparnis 4.125,-- €