Auslaufmodell DIN 18800-7
Änderungen die Sie wissen müssen!
Schon heute möchten wir unsere Mitgliedsbetriebe über zukünftige Entwicklungen in der schweißtechnischen Normung informieren. Die Normenreihen prDIN EN 1090-1:2008-03 „Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile (CE)“ (z. Z als Entwurf) und DIN EN 1090–2:2008-12 „Ausführung von Stahlbauten und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln an die Ausführung von Stahltragwerken“ werden die schweißtechnische Norm DIN 18800-7 „Stahlbauten: Ausführung und Herstellerqualifikation“ zukünftig ersetzen. Viele Normen für Schweißzusätze wurden bereits geändert.
Aktueller Stand nach DIN 18800-7:
- Einteilung in die Klassen A bis E
- Klasse A ist kein Nachweis erforderlich
- Klassen B – E findet eine Betriebsprüfung durch eine anerkannte Stelle statt
- Herstellerqualifikation für Stahlbauten für die jeweilige Klasse wird dem Betrieb für die Dauer von 3 Jahren bescheinigt
Für die Betriebsabnahme wird benötigt bzw. geprüft:
- Schweißer-Prüfungszeugnisse
- Fachgespräch mit der Schweißaufsicht
- Betriebliche Voraussetzungen <öi>Werkseigene Produktionskontrolle
Gemäß den Bestimmungen der Landesbauordnung und der Bauregelliste muss der Betrieb das Ü-Zeichen für sein Produkt bescheinigen.Nach der DIN 18800-7 erfolgt die Zertifizierung des Betriebes. Zukünftig wird nach der neuen Norm DIN EN 1090-1 die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle und zwar nach dem Konformitätsnachweisverfahren 2+ durchgeführt (s. nachfolgende Tabelle).Die CE-Konformitätsbescheinigung unterliegt RegelungenKonformitätsnachweisverfahren 2 +Tabelle ZA.2 – System der Konformitätsbescheinigung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen
Produkt | Verwendungszwecke | Stufe(n) oder Klassen | System der Konformitäts- |
Tragende Stahl- und Aluminium | Für tragende Zwecke in allen Arten von Bauwerken | -- | 2+ |
System 2+: s. Richtlinie 89/106 EWG (BPR), Anhang III.2 (ii). Möglichkeit 1. einschließlich |
Der Hersteller von Bauprodukten hat gegenüber der benannten Stelle (früher anerkannte Stelle) den Nachweis seiner Dokumentation in Form der werkseigenen Produktionskontrolle zu führen (s. nachfolgende Tabelle)
Aufgaben |
Aufgaben des Herstellers | Erstprüfung |
Aufgaben des Herstellers | Werkseigene Produktionskontrolle |
Aufgaben des Herstellers | Probenahme, Prüfung & Überprüfung im Werk |
| Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle auf den folgenden Grundlagen: | Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle ---------------------------------------------- Laufende Überwachung und Anerkennung |
Darüber hinaus muss der Hersteller die Konformitätserklärung erstellen und aufbewahren, welche es dem Hersteller erlaubt, die CE-Kennzeichnung an das Produkt anzubringen. Auch der Teil 2 der DIN EN 1090 ist vom Aufbau anders gestaltet. Während bei der DIN 18800-7 die Schweißbauteilklassifizierung A - E abhängig vom Werkstoff, der Erzeugnisdicke, dem Schweißprozess, der Art des Bauteils und der Beanspruchung ist, enthält die DIN EN 1090 eine Einteilung in Ausführungsklassen EXC 1 – 4. Diese hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie den Schadensfolgeklassen CC, der Beanspruchungskategorie PC und der Herstellungskategorie SC.
Nach der DIN 18800-7 erhält der zertifizierte Betrieb i. d. R. für 3 Jahre eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation von Stahlbauten in der entsprechenden Klasse. Nach dem neuen Regelwerk erhält das Unternehmen ein Schweißzertifikat. Die Schweißzertifikate sollten folgende Angaben enthalten:
- Geltungsbereich und anzuwendende Normen
- Ausführungsklasse(n)
- Schweißverfahren
- Ausgangswerkstoff(e)
- Schweißaufsicht, siehe EN ISO 14731
- ggf. Bemerkungen
Die üblichen Überwachungsintervalle sind abhängig von der Ausführungsklasse (s. nachfolgendes Bild)
Übliche Überwachungsintervalle
Ausführungsklasse | Abstände zwischen der Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers nach der Erstprüfung (Jahre) |
EXC1 und EXC2 | 1-2-3-3 |
EXC3 und EXC4 | 1-1-2-3-3 |
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung in Ihrem Unternehmen? Benötigen Sie Hilfe bei der Durchführung und Abnahme der Erst- und Wiederholungs Schweißerprüfungen in Ihrem Betrieb? Wollen Sie Ihren Betrieb nach der Herstellerqualifikation Klasse A - E qualifizieren? Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Joachim Tewes, SFI, Tel. 02 01 / 8 96 47 – 19.